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Wem gehören Amateurfußballer?

Videoclips für alle: Die Rechtslage wird zurzeit in Stuttgart geklärt

Videoclips für alle: Die Rechtslage wird zurzeit in Stuttgart geklärt

Nur ein Sturm im Wasserglas? Fußballverband verklagt Webseitenbetreiber: Dürfen bewegte Bilder zum Wohle der Sportler oder von Wirtschaftsunternehmen genutzt werden? Hintergrund: Der Württemberger Verband will Videos künftig selber vermarkten. Das Gericht wird wohl bald urteilen, was Auswirkungen auf Praxis erwarten läßt.

Was dürfen Amateurfußballer mit selbst gedrehten Filmchen anfangen? Um diese Frage geht es derzeit in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Das Ergebnis dürfte sich auch für Bayerns Hobbysportler auswirken.

Um welches der Sekunden kurzen Filmchen ?Sonntags in der Kreisklasse" es geht, weiß Oliver Fritsch nicht. Doch Schwarz auf weiß hat Fritsch die Klage des Württemberger Fußballverbands (WFV) gegen seine Hartplatzhelden GmbH aus Gießen/Hessen in Händen. Der WFV fordert darin: Auf der gleichnamigen Internetseite sollen künftig keine Videos mehr aus dem Land der Schwaben zu sehen sein.

Momentan im Angebot von hartplatzhelden.de: Ein ?Traumtor? vom Pokalfinale 07 des Württemberger Fußballbezirkes Alb, VfL Pfullin-gen gegen SG Reutlingen. ?Mario Heimberger trifft per Freistoß zum 3:0 (36.) für Pfullingen?, beschreibt der VfL-Offizielle Timo Schyska, was er da mit seiner Vi-deokamera eingefangen hat.

Dass der VfL aus Pfullingen den Clip auf die Hartlatzheldenseite hochgeladen habe beweise, das Konzept sei richtig, meint Oliver Fritsch. ?Die Leute wollen gesehen werden. Es geht bei uns eher um Selbstdarstellung ohne große Aktualität?, stellt er den Unterschied zur Vermarktung von Bundesliga- oder WM-Spielen heraus.

Das sieht der Fußballverband im Ländle völlig anders: Der WFV will ?eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, ob kommerziell ausgerichtete Unternehmen Leistungen des Amateurfußballs zum Zwecke der Gewinnerzielung nutzen dürfen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.? In der offiziellen Begrün-dung der Unterlassungsklage gegen Fritsch und Co. erklärt der WFV: ?Wir sehen uns in einem Wettbewerb mit der Hartplatzhelden GmbH, die sich in rechtswidriger Weise unse-re Leistungen zunutze macht.?

Der Verband habe ?mit hohen finanziellen Aufwendungen und mit großem ehrenamtlichem Engagement die erforderlichen Vorleistungen wie Spielklassen- und Schiedsrichtereinteilungen, Schiedsrichterausbildung, Terminplanerstellungen, Sportgerichtsbarkeit und weitere? erbracht, damit die Amateurspiele durchgeführt werden könnten. Nun sei der WFV in ?unlauteren Wettbewerb? gezwungen worden.

Und weiter ist aus Stuttgart zu hören: Die Hartplatzhelden GmbH mache sich ?in rechtswidriger Weise? Verbandsleistungen zunutze; der WFV sei ?im Interesse der Mitgliedsvereine dazu verpflichtet, die Leistungen des organisierten Amateurfußballs grundsätzlich zu schützen.?



Das sieht der Bayerische Fußball-verband (BFV) genauso. Geschäftsführer Jürgen Igelspacher dazu im Gespräch mit der Kirsche: ?Das Recht am Bewegtbild gehört immer dem Veranstalter, beim Fußball also dem Verband. Das steht auch in der Satzung des BFV.? Doch Igelspacher macht ebenso deutlich klar: ?Ich gönne jedem Kreisligisten den Videoclip auf der Vereinshomepage?; normale Fotos dürften sowieso überall verwendet werden.

Auch vom WFV heißt es: ?Wir freuen uns über jede Form der Präsentation des Amateurfußballs, wenn die nicht von kommerziellen Überlegungen getragen ist.? Diese Einschränkung meint ?kommerziell ? außerhalb der Verbände.? Denn ob WFV, BFV oder DFB: Überall wird überlegt, die Verbandswebseiten für Werbepartner attraktiver zu machen ? und für die Verbände wirtschaftlicher. Das könnte mit Vereinsvideos gelingen, hoffen die Funktionäre. Bei http://www.wuerttfv.de sind bereits Bildfolgen zu finden, wenn auch nur von drei Spielen.

?Der WFV sieht sich als Veranstalter. Die Spiele seien dessen Produkte und Dienstleistung, welche sich die Hartplatzhelden GmbH zu Eigen mache?: So habe der WFV in Kürze die ?Unterlassungsklage nach dem Wettbewerbsrecht? begründet, erläutert Stuttgarts Justizspre-cher Torsten Hub. Noch laufe die Anhörungsfrist für die beklagte Firma aus Gießen.

Es wird also noch einige Wochen dauern, bis die zuständige Kammer im Frühjahr 2008 die Frage entscheidet, wer das Recht hat, Videos vom Amateurfußball zu vermarkten. Wir dürfen gespannt sein. 


Heinz Wraneschitz, 19.12.2007 

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